Online-Gewinnspiele

Teilnahme- und Durchführungsbedingungen


§ 1 Gewinnspiel

Die Gewinnspiele werden von den Stadtwerken Wesel GmbH durchgeführt. 

§ 2 Teilnahme

(1) Für die Teilnahme an einem Gewinnspiel ist ein Mindestalter von 17 Jahren zwingend erforderlich. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme der vorherigen Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten. Nicht teilnahmeberechtigt sind Geschäftsunfähige.

(2) Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie das Anmeldeformular ausfüllt und mittels des Buttons „senden“ abschickt. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit, insbesondere seiner E-Mail- und/oder Postadresse, selbst verantwortlich. Der Eingang der Gewinnspielantworten und des Anmeldeformulars hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der E-Mail bei den Stadtwerken Wesel.

(3) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 3 (3) erfolgen.

(4) Die Gewinnspielteilnahme ist nur einmal pro Teilnahmeberechtigten möglich. Eine Mehrfachteilnahme erhöht nicht die Gewinnchance, da jeder Teilnahmeberechtigte nur einmal in die Verlosung aufgenommen wird.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Stadtwerke Wesel das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.

(2) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

(3) Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

§ 4 Durchführung und Abwicklung

(1) Die Auslosung der Gewinner findet in der Regel innerhalb von drei Tagen nach dem festgesetzten Teilnahmeschluss unter den rechtzeitig zugesandten, richtigen Antwort-/ Lösungszusendungen statt.

(2) Die Gewinner werden von den Stadtwerken Wesel schriftlich oder in Textform benachrichtigt. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Stadtwerke Wesel ist berechtigt, die Daten des Gewinners an den Dienstleister/Händler bereitzustellen, der mit der Auslieferung des Gewinns beauftragt wird.

(3) Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

(4) Der Gewinn kann hinsichtlich Farbe o. ä. von dem im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierten Gegenstand geringfügig abweichen.

(5) Die Sachpreise werden vom Dienstleister/Händler oder einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Ersatzadresse jemanden an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen.

(6) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.

(7) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Die Stadtwerke Wesel behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, insbesondere dann, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann die Stadtwerke Wesel von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 6 Datenschutz

Die erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke des Gewinnspiels unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und verwendet. § 4 (2) bleibt unberührt. Die Stadtwerke Wesel behält sich das Recht vor, die Gewinner zu einer fotografischen Dokumentation der Einlösung der Gewinne (z.B. Reisen) aufzufordern. In einem solchen Fall räumt der Gewinner der Stadtwerke Wesel an dem übermittelten Fotomaterial ein unentgeltliches, nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbegrenztes sowie übertragbares Nutzungsrecht ein. Stadtwerke Wesel ist zudem berechtigt, im Rahmen der Online- und Print-Veröffentlichung den Namen und Kommentare des Teilnehmers zum Bild zu veröffentlichen. Mit dem Akzeptieren der Teilnahmebedingungen und Übersenden eines oder mehrerer Fotos gewährleistet und garantiert der Gewinner, dass er Inhaber sämtlicher Rechte an den eingereichten Fotos ist.

§ 7 Haftung

(1) Stadtwerke Wesel wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

(2) Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den Gewinnen haftet die Stadtwerke Wesel nicht.Stadtwerke Wesel wird jedoch, soweit möglich, bei der Regulierung von Gewährleistungsansprüchen behilflich sein. §§ 521, 523 f. BGB bleiben unberührt.

(3) Stadtwerke Wesel haftet nicht für die Insolvenz eines mit der Gewinnbereitstellung beauftragten Dienstleisters/ Händlers/ Herstellers sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

§ 8 Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Gerichtsstand ist Wesel.

(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(4) Diese Teilnahme- und Durchführungsbedingungen können von den Stadtwerke Wesel einseitig geändert werden, sofern dies zur Klarstellung, Verständlichkeit oder Schließung ungewollter Regelungslücken erforderlich ist. In einem solchen Fall wird die Stadtwerke Wesel auf der Startseite des Tippspiels auf die Änderung der Bedingungen hinweisen.


Stand: 18.02.2020